Ratgeber · Restposten, Geschäfts- und Firmenauflösungen
Geschäftsaufgabe: Inventar und Ware sinnvoll verwerten
Wer sein Geschäft aufgibt, muss nicht nur Verträge beenden, sondern auch Ware und Einrichtung verwerten. Räumungsverkauf, Rückgaben an Lieferanten und ein Ankauf lassen sich dabei sinnvoll kombinieren. Dieser Beitrag zeigt, welche Wege es gibt und in welcher Reihenfolge sie sich anbieten.
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Den Bestand vollständig erfassen
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Was befindet sich im Verkaufsraum, im Lager, im Büro und in Nebenräumen? Trennen Sie dabei die Handelsware von Einrichtung und Ausstattung, denn für beide Bereiche gibt es unterschiedliche Verwertungswege. Auch Kellerräume und Dachböden des Geschäfts sollten Sie einbeziehen, dort lagert oft mehr, als man erwartet. Notieren Sie auch Ware, die beschädigt oder unvollständig ist, denn auch sie kann noch einen Abnehmer finden.
Prüfen Sie außerdem, was Ihnen tatsächlich gehört. Geleaste Geräte, gemietete Kassensysteme oder Leihgaben von Lieferanten wie Displays oder Kühlschränke müssen zurückgegeben werden und gehören nicht in einen Verkauf.
Hilfreich ist eine einfache Liste, nach Bereichen gegliedert und mit groben Mengen. Sie dient später als Grundlage für Gespräche mit Lieferanten, Interessenten und Ankäufern und zeigt Ihnen, wie viel tatsächlich noch zu verwerten ist.
Wege zur Verwertung der Ware
Für die Handelsware kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, die sich gut ergänzen. Ein Räumungsverkauf bringt meist den höchsten Einzelpreis, verlangt aber Zeit, Personal und Werbung. Was danach übrig bleibt, eignet sich gut für einen Gesamtankauf. Bei der Ankündigung eines Räumungsverkaufs gelten wettbewerbsrechtliche Regeln, lassen Sie sich im Zweifel dazu beraten. Typische Wege sind: Wer früh beginnt, kann zudem Stammkunden gezielt auf den Abverkauf hinweisen.
- Räumungsverkauf im eigenen Geschäft
- Rückgabe an Lieferanten, sofern das vereinbart ist
- Übernahme durch einen Nachfolger oder Kollegen aus der Branche
- Verkauf einzelner Artikel über Online-Plattformen
- Ankauf der verbleibenden Bestände als Gesamtposten
Einrichtung und Ausstattung
Regale, Theken, Vitrinen, Büromöbel und Technik haben oft noch einen Wert, vor allem wenn sie gepflegt sind. Ladeneinrichtungen nach Maß lassen sich allerdings schwer weiterverkaufen, weil sie nur in ähnlich geschnittene Räume passen. Standardregale und hochwertige Büromöbel finden leichter neue Nutzer. Gut erhaltene Kühltheken, Kassentische oder Lagerregale können für Gründer interessant sein, die ein ähnliches Geschäft eröffnen.
Manche Geschäfte haben über Jahrzehnte Dinge angesammelt, die heute Sammlerwert besitzen: alte Werbeschilder, Emailleschilder, historische Kassen, Waagen, Apothekengefäße oder Schaufensterdekoration. Solche Stücke sollten vor der Räumung gesondert angesehen werden, statt im Container zu landen.
Auch Arbeitsgeräte und Werkzeuge aus Werkstätten, Schneidereien oder Handwerksbetrieben finden häufig neue Abnehmer, vor allem robuste Markengeräte. Legen Sie vorhandene Anleitungen und Zubehör dazu, das erleichtert den Weiterverkauf.
Die richtige Reihenfolge
Ein gestuftes Vorgehen sorgt dafür, dass jede Verwertungsmöglichkeit ausgeschöpft wird, bevor die nächste greift. So bleibt am Ende möglichst wenig übrig, das kostenpflichtig entsorgt werden muss: Wie viel Zeit jeder Schritt braucht, hängt von der Größe des Geschäfts ab.
- Lieferanten und Leasinggeber informieren, Leihgeräte zurückgeben
- Räumungsverkauf durchführen
- Restware und Einrichtung durch einen Ankäufer sichten lassen
- Angebot annehmen und Abholung planen
- Nicht verwertbare Reste entsorgen lassen
- Räume an den Vermieter übergeben
Zeitdruck vermeiden
Viele Geschäftsaufgaben sind an das Ende des Mietvertrags gebunden. Wer erst in den letzten Wochen mit der Verwertung beginnt, steht unter Druck und nimmt Angebote an, die er mit mehr Zeit nicht akzeptieren würde. Planen Sie deshalb früh und holen Sie Einschätzungen ein, solange das Geschäft noch geöffnet ist. Ein Puffer von einigen Wochen zwischen dem letzten Verkaufstag und der Übergabe ist in der Regel sinnvoll.
Für Inhaber, die ein Geschäft über viele Jahre geführt haben, ist die Aufgabe auch ein persönlicher Abschied. Ein Ansprechpartner, der Ankauf und Räumung übernimmt, entlastet in dieser Phase spürbar und lässt Raum für die Gespräche mit Kunden und Mitarbeitern.
Sprechen Sie außerdem frühzeitig mit Ihrem Vermieter über den Zustand, in dem die Räume übergeben werden sollen. Müssen Einbauten entfernt werden, oder dürfen sie für einen Nachmieter stehen bleiben? Diese Frage beeinflusst, was Sie verkaufen können und was abgebaut werden muss.
Geschäftsaufgabe mit Ankauf Allerlei
Wir sehen uns Ware und Einrichtung bei Ihnen an, bewerten die verwertbaren Positionen und machen Ihnen ein klares Angebot. Die Abwicklung dokumentieren wir mit Quittung und Inventarübersicht. Auf Wunsch räumen wir anschließend die Flächen, damit Sie die Räume fristgerecht übergeben können.
Haben Sie im Lauf der Jahre auch privat gesammelt oder stehen im Laden Erbstücke aus der Familie, sehen wir uns diese gern beim selben Termin an. So lässt sich vieles in einem Durchgang klären.
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Häufige Fragen
Lohnt sich ein Ankauf, wenn der Räumungsverkauf schon gelaufen ist?
Ja, gerade dann. Was nach dem Räumungsverkauf übrig bleibt, lässt sich als Gesamtposten oft noch gut verwerten. So vermeiden Sie, dass verkäufliche Ware entsorgt wird.
Kaufen Sie auch alte Ladenkassen und Waagen?
Historische Kassen, Waagen oder Werbeschilder sehen wir uns gern an, weil sie Sammler interessieren können. Moderne Kassensysteme sind dagegen häufig gemietet oder geleast und gehören dann nicht Ihnen. Schicken Sie uns am besten Fotos.
Wann sollte ich mich wegen einer Geschäftsaufgabe melden?
Am besten, sobald der Termin der Schließung feststeht. Dann bleibt genug Zeit, Räumungsverkauf, Ankauf und Räumung aufeinander abzustimmen. Kurzfristige Anfragen sind trotzdem möglich, sprechen Sie uns einfach an.
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